Viele stellen sich sicher die Frage, ob man den Nachnamen des Ehemannes annehmen soll oder nicht...
Was haltet ihr davon? Habt ihr es getan? Würdet ihr es tun?
Hierzu habe ich diese Beweise gefunden, dass es Haram ist, es zu tun:
Alles Lob gebührt Allah.
Es scheint, dass in der Frage eine Frau gemeint ist, die ihren Familiennamen in den ihres Ehemannes umändert, nachdem sie heiratet. Dies ist harâm und ist in der Sharia nicht erlaubt, weil es niemandem erlaubt ist, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem oder ihrem Vater. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
„Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah…“ [Al-Ahzab 33:5]
Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Allah hat denjenigen verflucht, der behauptet, zu jemand anderem zu gehören als zu seinem Vater." (Berichtet von Imam Ahmad und anderen).
Ja schwester ich habe auch gehört das es haram ist den Nachnamen vom Ehemann anzunehmen wie hier zu lesen ist :
Frage: As-salâmu Alaikum, Viele Schwestern in unserer Gemeinde haben die Namen ihrer Ehemänner angenommen, ohne zu begreifen, dass sie die Namen ihrer Väter hätten behalten müssen. Sollten sie ihren Namen in den Namen des Vaters zurück ändern, oder ist es erlaubt, den Namen des Ehemannes zu behalten? Außerdem, wenn eine Person außerehelich geboren ist, sollte sie den Nachnamen ihres Vaters oder den Nachnamen ihrer Mutter tragen? Was sind die Beweise dafür? Jazâk Allâh Khair.
Antwort: Alles Lob gebührt Allâh. Es ist niemandem erlaubt, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem Vater. Die Kuffâr zu imitieren, indem man der Frau den Nachnamen abnimmt und ihr den Namen des Ehemannes gibt, ist harâm; außerdem ist es eine Form der Lüge und eine Erniedrigung der Frau. Wer auch immer dies getan hat, muss vor Allâh bereuen und es richtig stellen, indem er zum Namen seines Vaters zurückkehrt. Hinsichtlich eines Kindes, das außerehelich geboren ist, so sollte ihm der Name seiner Mutter gegeben werden und es darf ihm nicht der Name des Ehebrechers gegeben werden. (Für nähere Auskunft siehe Frage Nr. 1942 und 284).
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 2537)